Versandkosten für Sachbezüge, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, sind in die Berechnung der Freigrenze von 44 Euro einzubeziehen

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass ein Arbeitgeber für die Lohnsteuer auf Sachzuwendungen an seine Arbeitnehmer haftet, wenn der Wert der Zuwendung zusammen mit den Versand- und Verpackungskosten die monatliche Freigrenze von 44 Euro überschreitet (Az. 10 K 2128/14).
Quelle: Versandkosten für Sachbezüge, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, sind in die Berechnung der Freigrenze von 44 Euro einzubeziehen