Verschmelzung einer KG auf eine GmbH führt zu Einbringungsgewinn

Die Verschmelzung einer KG auf eine GmbH stellt eine schädliche Veräußerung gemäß § 22 Abs. 1 UmwStG dar mit der Folge, dass ein Einbringungsgewinn nachträglich steuerpflichtig wird. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 13 K 571/16).
Quelle: Verschmelzung einer KG auf eine GmbH führt zu Einbringungsgewinn