Versteuerung des Nutzungsentgeltes bei Zurverfügungstellung eines Grundstückes als Ausgleichsfläche für Naturschutz

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass das Nutzungsentgelt für die Zurverfügungstellung eines Grundstückes als Ausgleichsfläche für den Naturschutz (in Form sog. Ökopunkte) im Rahmen der Überschusseinkünfte grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern ist (Az. 2 K 118/16).
Quelle: Versteuerung des Nutzungsentgeltes bei Zurverfügungstellung eines Grundstückes als Ausgleichsfläche für Naturschutz