Vollzugsfragen bei Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO

Das Schreiben des BMF dient der praktischen Umsetzung der sog. “Rettungsdienstentscheidung” (BFH-Urteil I R 17/12 vom 27.11.2013), insbesondere des Tatbestandsmerkmals “nicht des Erwerbs wegen” i. S. des § 66 Abs. 2 AO bei Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege (Az. IV C 4 – S-0185 / 14 / 10002 :001).
Quelle: Vollzugsfragen bei Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO