Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen

Das BMF gibt die Änderungen des UStAE durch die Auswirkungen der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH bekannt (Az. III C 3 – S-7134 / 19 / 10003 :001).
Quelle: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen