Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Aufwendungen eines steuerpflichtigen Arztes für die Erlangung eines Professorentitels unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben anerkannt werden können (Az. 4 K 48/18).
Quelle: Zahlungen an eine GmbH, welche diese dafür erhält, dass sie einen Steuerpflichtigen bei der Erlangung eines Professorentitels unterstützt, können beim Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben anerkannt werden