Zeitpunkt für die Währungsumrechnung von ausländischen Familienleistungen

Das FG Baden-Württemberg hatte zu klären, ob die einzelfallbezogene Berechnung des von Monat zu Monat variierenden Differenzkindergelds den Vorgaben des EuGH-Urteils C-473/18 entspricht und welcher Tag maßgeblich für die jeweilige Währungsumrechnung ist (Az. 3 K 2234/19).
Quelle: Zeitpunkt für die Währungsumrechnung von ausländischen Familienleistungen