Zinslauf für Hinterziehungszinsen beginnt ein Jahr nach der Schenkung

Mit zwei Urteilen hat das FG Münster entschieden, dass in die Berechnung des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei der Schenkungsteuer neben den Anzeige- und Erklärungsfristen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einzubeziehen ist (Az. 3 K 1627/15 und 3 K 1628/15).
Quelle: Zinslauf für Hinterziehungszinsen beginnt ein Jahr nach der Schenkung