Zivilprozesskosten nach Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung

Das FG Düsseldorf entschied, dass die Kosten für einen Zivilprozess aus Anlass einer Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können (Az. 13 K 3024/17).
Quelle: Zivilprozesskosten nach Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung