Zollbehörde darf prüfen, ob international tätige Logistikunternehmen ohne Sitz in Deutschland das Mindestlohngesetz beachten

Das FG Baden-Württemberg erläuterte in einem Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes, die Zollverwaltung sei berechtigt, eine Prüfung zur Kontrolle des Mindestlohngesetzes (MiLoG) anzuordnen (Az. 11 V 2865/16).
Quelle: Zollbehörde darf prüfen, ob international tätige Logistikunternehmen ohne Sitz in Deutschland das Mindestlohngesetz beachten