"Zuhause im Glück" – Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig

Der Teilnehmer an der Doku-Reality-Show “Zuhause im Glück” muss die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern. Dies hat das FG Köln im vorläufigen Rechtsschutz entschieden (Az. 1 V 2304/18).
Quelle: "Zuhause im Glück" – Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig