Zur Einkünfteerzielungsabsicht beim sog. Disagio-Modell

Trotz unentgeltlicher Übertragung der Einkunftsquelle ist für die Überschussprognose nur auf die Nutzung des Vermögensgegenstandes durch den Steuerpflichtigen selbst abzustellen. So entschied das FG Hamburg (Az. 3 K 227/17).
Quelle: Zur Einkünfteerzielungsabsicht beim sog. Disagio-Modell