Zurechnung von Verkäufen über die Internet-Auktionsplattform ebay

Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform ebay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist Unternehmer. So entschied das FG Baden-Württemberg (1 K 2431/17).
Quelle: Zurechnung von Verkäufen über die Internet-Auktionsplattform ebay