Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG mittels eines Blockheizkraftwerks

Betriebe gewerblicher Art (BgA) können zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht. Bei der Zusammenfassung mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW) sind dabei laut BMF stets die Verhältnisse des Einzelfalls maßgebend (Az. IV C 2 – S-2706 / 08 / 10004 :004).
Quelle: Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG mittels eines Blockheizkraftwerks