Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a EStG

Auf der Grundlage des BFH-Urteils VI R 84/14, wonach gegen die Regelung des § 6b Abs. 2a EStG keine unionsrechtlichen Bedenken bestehen, nimmt das BMF zu Zweifelsfragen Stellung (Az. IV C 6 – S-2139 / 17 / 10001 :001).
Quelle: Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a EStG