Auswertungsstichtag 15. Mai 2025 – Beitragsjahre 2021 bis 2024 Quelle: Statistische Auswertungen zur Riester-Förderung
WeiterlesenBFH: Gewinne aus der Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnenden Geschäftsvorfällen keine Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne i. S. des § 18 Abs. 4 UmwStG 2002
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der von einer Personengesellschaft im Zuge ihrer Liquidation erzielte Gewinn aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ihres Betriebsvermögens der Gewerbesteuer unterliegt, und ob die Anrechnung dieser Gewerbesteuer auf Gesellschafterebene nach § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ausgeschlossen ist (Az. IV R 30/13). Quelle: BFH: Gewinne aus der […]
WeiterlesenBFH zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Grundbesitzwertes gegenüber mehreren Miterben
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwertes für Erbschaftsteuerzwecke, der als Inhaltsadressatin die Erbengemeinschaft, nicht aber die einzelnen Miterben bezeichnet, nichtig ist (Az. II R 31/13). Quelle: BFH zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Grundbesitzwertes gegenüber mehreren Miterben
WeiterlesenBFH zur Bindungswirkung einer Billigkeitsentscheidung gemäß § 163 AO – Änderung eines (vermeintlich) fehlerhaft ermittelten Übergangsgewinns
Der BFH hatte zu entscheiden, ob durch die antragsgemäße Berücksichtigung eines Übergangsgewinns im Rahmen einer bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung zu einem Drittel und damit der konkludenten antragsgemäßen Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre ein für die Folgejahre bindender und hinreichend bestimmter Verwaltungsakt erlassen worden ist oder es insoweit an einem entsprechenden Grundlagenbescheid fehlt (Az. X R 32/13). […]
WeiterlesenBFH zur Vermietung und Verpachtung – Vorläufige Steuerfestsetzung – Beseitigung der Ungewissheit – Änderungsbefugnis
Die wegen fehlender Anknüpfungstatsachen bestehende Ungewissheit hinsichtlich der behaupteten Vermietungsabsicht ist nicht i. S. von § 171 Abs. 8 AO beseitigt, solange eine zukünftige Vermietung nicht ausgeschlossen ist und der Steuerpflichtige Maßnahmen ergreift, die darauf gerichtet sind, die Vermietung zu ermöglichen oder zu fördern. So der BFH (Az. IX R 27/14). Quelle: BFH zur Vermietung […]
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