Die Binnenmarktstrategie der EU legt die Schwerpunkte des Vorgehens der Kommission im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Binnenmarkts der kommenden Jahre fest. Der DStV nimmt zu den Vorhaben der Kommission kritisch Stellung. Quelle: Binnenmarktstrategie der EU-Kommission: DStV fordert, Verbraucherschutz und Qualität bei der Weiterentwicklung des Binnenmarktes zu berücksichtigen
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 1186
EU-Konsultation zur Gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage: DStV fordert genaue Abwägung und klare Regelungen
Mit dem Vorhaben einer Gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage soll die Erosion der Besteuerungsbasis in Europa durch Ausnutzen unterschiedlicher nationaler Steuergesetze und Gewinnverlagerungen verhindert werden. In der durch die EU-Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation fordert der DStV klare Regeln, welche die Unternehmen nicht zusätzlich belasten. Ebenso setzt er sich für die Wahrung des Steuergeheimnisses ein. Quelle: EU-Konsultation zur Gemeinsamen […]
WeiterlesenXI R 22/13, Urteil vom 21.10.2015
Zur Umsatzbesteuerung der Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch einen Verlag an den Autor zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: XI R 22/13, Urteil vom 21.10.2015
WeiterlesenMögliche finanzielle Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienlastenausgleichs
Auf die Anfrage der Fraktion Die Linke hat die Bundesregierung zu den finanziellen Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienlastenausgleichs Stellung genommen. Quelle: Mögliche finanzielle Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienlastenausgleichs
WeiterlesenDividendenstripping teilweise zulässig
Auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert die Bundesregierung, dass das Dividendenstripping nach Urteilen des BFH steuerlich teilweise zulässig sei und wie sie gegen die sog. Cum-Cum-Geschäfte vorgehen will. Quelle: Dividendenstripping teilweise zulässig
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