Das FG Münster entschied, dass die Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt, was einen Vorsteuerabzug aus der Veräußerung ausschließt (Az. 15 K 1850/17). Quelle: Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen
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Kindergeldanspruch besteht auch für ein während der Ausbildung erkranktes Kind
Für ein volljähriges Kind, das während seiner Berufsausbildung erkrankt, besteht Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht nachgewiesen wird. Dies entschied das FG Münster (Az. 11 K 1832/19). Quelle: Kindergeldanspruch besteht auch für ein während der Ausbildung erkranktes Kind
WeiterlesenEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen
Mit dem Gesetzentwurf werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Wertpapierfirmen im Hinblick auf die von ihnen eingegangenen Risiken, die Eigenmittelanforderungen, ihre Geschäftsorganisation sowie die Anforderungen an die Geschäftsleitung und die Aufsichtsorgane geregelt. Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen
WeiterlesenKaufpreis eines im Wege einer mittelbaren Grundstücksschenkung zugewandten Grundstücks kann Vergleichswert für dieses Grundstück i. S. d. § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG sein
Das FG Düsseldorf entschied, dass der Kaufpreis eines im Wege einer mittelbaren Grundstücksschenkung zugewandten Grundstücks ein Vergleichswert für dieses Grundstück i. S. d. § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG sein kann (Az. 11 K 3447/19). Quelle: Kaufpreis eines im Wege einer mittelbaren Grundstücksschenkung zugewandten Grundstücks kann Vergleichswert für dieses Grundstück i. S. d. § […]
WeiterlesenBFH zur Steuerpflicht eines Kanzleiabwicklers
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Kanzleiabwickler nach § 55 BRAO Vermögensverwalter i. S. des § 34 Abs. 3 AO ist (Az. XI R 18/19). Quelle: BFH zur Steuerpflicht eines Kanzleiabwicklers
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