Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur (hier: Steuerfachangestelltenausbildung und Zweitausbildung an der Wirtschaftsfachschule) Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: III R 18/17, Urteil vom 11.04.2018
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 659
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein an ein Familienheimgrundstück angrenzendes Gartengrundstück
Das FG Düsseldorf entschied, dass sich die Erbschaftsteuerbefreiung für ein sog. Familienheim nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück erstreckt (Az. 4 K 1063/17). Quelle: Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein an ein Familienheimgrundstück angrenzendes Gartengrundstück
WeiterlesenKeine Spekulationsteuer auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims
Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Dies entschied das FG Köln (Az. 8 K 1160/15). Quelle: Keine Spekulationsteuer auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims
WeiterlesenBFH: Kindergeldanspruch eines Gewerbetreibenden bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht
Bei Gewerbetreibenden, die ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nur monatsweise tätig sind und antragsgemäß als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, besteht der Anspruch auf Kindergeld für die Monate, in denen sie ihre inländische Tätigkeit ausüben. Wie der BFH klarstellt, kommt es bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit für die gebotene monatsweise Betrachtung nicht auf […]
WeiterlesenBFH: Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine steuerrechtlich beachtliche Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (mit gegenseitiger Gewinn-/Verlustverrechnung) unabhängig von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen erfolgen kann (Az. I R 83/15). Quelle: BFH: Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft
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