Ab dem 25. Mai 2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1; L 314 vom 22. November 2016, S. […]
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 723
Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung
Wenn bei der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht lückenlos fortlaufende Rechnungsnummern verwendet werden, so berechtigt dies alleine nicht das Finanzamt zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines „Un“-Sicherheitszuschlags. So entschied das FG Köln (Az. 15 K 1122/16). Quelle: Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung
WeiterlesenGrundsteuer auf dem Prüfstand
Am 16.01.2018 verhandelt das BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer. Das berichtet der BdSt. Quelle: Grundsteuer auf dem Prüfstand
WeiterlesenVorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Absatz 1 Satz 2 AO); Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 4 AO; Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 363 Absatz 2 AO); Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 Absatz 2 FGO)
Das BMF-Schreiben vom 16. Mai 2011 – IV A 3 – S 0338/07/10010 – (BStBl I S. 464) wurde im Wege einer ersetzenden Neufassung um Regelungen zur Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 4 AO ergänzt. Quelle: Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Absatz 1 Satz 2 AO); Aussetzung […]
WeiterlesenAnwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Das BMF teilt mit, welche Vorgehensweisen und Mitteilungspflichten an andere Behörden bei Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163 oder 227 AO zu beachten sind (Az. IV A 3 – S-0229 / 07 / 10002-05). Quelle: Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
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