Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an geerbten Gegenständen wie Grundstücken oder Gebäuden, deren Ursache vom Erblasser gesetzt wurde, die aber erst nach dessen Tod in Erscheinung treten, sind nicht als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. So der BFH (Az. II R 33/15). Quelle: BFH: Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden – kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 767
BFH zur Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen
Der BFH entschied, dass die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts im Fall der Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger als widerlegt anzusehen ist (Az. IX R 1/16). Quelle: BFH zur Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen […]
WeiterlesenBFH zur Umsatzsteuer im Begräbniswald
Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann als Grundstücksvermietung lt. BFH umsatzsteuerfrei sein (Az. V R 3/17 und V R 4/17). Quelle: BFH zur Umsatzsteuer im Begräbniswald
WeiterlesenEuropas Berufsverbände von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erwarten große Herausforderungen und Chancen für kleine und mittlere Praxen
Die EFAA vertritt die Interessen europäischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus kleinen und mittleren Praxen in Europa. Die Ergebnisse einer Mitgliederbefragung zeigen, dass eine klare Mehrheit der Mitgliedsorganisationen gerade für kleine und mittlere Praxen erhebliche Chancen, aber auch Risiken in der Digitalisierung sieht. Darauf weist der DStV hin. Quelle: Europas Berufsverbände von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erwarten […]
WeiterlesenSteuerliche Parallelwelten aufdecken
Die Bundesregierung begrüßt die „Paradise Papers“-Veröffentlichungen und die dahintersteckende Arbeit der Medien. Diese mache die Strukturen, Akteure und Nutznießer steuerlicher Parallelwelten öffentlich. Das sagte Regierungssprecher Seibert und verwies auf die gesetzgeberische Arbeit der Bundesregierung. Quelle: Steuerliche Parallelwelten aufdecken
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