Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Betrieb und Verkauf einer Photovoltaikanlage zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Die GbR habe eine selbständige nachhaltige Betätigung mit der Absicht unternommen, Gewinn zu erzielen, und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt (Az. 4 K 3005/14). Quelle: Betrieb und Verkauf einer Photovoltaikanlage führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb
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Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage können auch bei negativer Gewinnprognose steuerlich anzuerkennen sein
Das FG Baden-Württemberg erkannte in einem Urteil die Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auch bei negativer Gewinnprognose steuerlich an. Beim Betrieb von Photovoltaikanlagen spreche der Beweis des ersten Anscheins für eine Gewinnerzielungsabsicht, der durch die negative Totalgewinnprognose erschüttert werde (Az. 1 K 841/15). Quelle: Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage können auch bei negativer […]
WeiterlesenZur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das Büro eines Gerichtsvollziehers in seinem Einfamilienhaus
Aufwendungen für das Büro eines Gerichtsvollziehers in seinem Einfamilienhaus können vollumfänglich abzugsfähig sein. Es sei als genehmigtes Geschäftszimmer kein häusliches Arbeitszimmer. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 4 K 3694/15). Quelle: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das Büro eines Gerichtsvollziehers in seinem Einfamilienhaus
WeiterlesenAbkommen vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Quelle: Abkommen vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
WeiterlesenBFH: Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Zulage eines Polizeibeamten für Dienst zu wechselnden Zeiten nach §§ 17a bis d der Erschwerniszulagenverordnung die Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit nach § 3b EStG erfüllt (Az. VI R 30/16). Quelle: BFH: Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
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