Die Bundesregierung hat am 22. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beschlossen. Darüber informiert das BMF. Quelle: Bundesregierung stärkt den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
WeiterlesenNews – Aktuelles zum Thema Steuern - Seite 918
BFH zur Berichtigung im Insolvenzfall
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Steuermasseverbindlichkeiten (nach Vorsteuerberichtigung) gemäß § 55 InsO dadurch entstehen, dass der Insolvenzverwalter eines Unternehmens vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistete Zahlungen auf mit Umsatzsteuer behaftete Verbindlichkeiten im Wege der Anfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO zur Masse zieht (Az. V R 26/16). Quelle: BFH zur Berichtigung im Insolvenzfall
WeiterlesenBFH zur Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Geldschenkungen, die unter der Auflage erfolgen, diese für den Erwerb und die Renovierung einer Eigentumswohnung zu verwenden, zu einer Abschreibungsberechtigung führen (Az. IX R 26/15). Quelle: BFH zur Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
WeiterlesenBFH: Keine steuerliche Begünstigung für von Trägervereinen betriebene Freibäder
Betreibt eine städtische Gesellschaft ein verlustbringendes Freibad nicht selbst, sondern verpachtet sie es an einen Trägerverein, liegen die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung dauerdefizitärer Tätigkeiten der öffentlichen Hand nicht vor. Laut BFH seien Verpachtungstätigkeiten nicht begünstigt (Az. I R 56/15). Quelle: BFH: Keine steuerliche Begünstigung für von Trägervereinen betriebene Freibäder
WeiterlesenBFH: Vertrauensschutz bei einvernehmlicher Streitbeilegung vor dem Finanzgericht
Ein Finanzamt verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn es zunächst aufgrund einer einvernehmlichen Beendigung eines Finanzrechtsstreits den angefochtenen Steuerbescheid zwar aufhebt, im Anschluss daran aber erneut einen inhaltsgleichen Verwaltungsakt erlässt. Laut BFH liege dann ein Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens („venire contra factum proprium“) vor (Az. X R 57/13). Quelle: BFH: […]
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