Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Einkommensteuergesetz (EStG))

Die Verwaltung nimmt im BMF-Schreiben vom 14. August 2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung. Das neue BMF-Schreiben ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 26. November 2013 (BStBl I S. 1532). Quelle: Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Einkommensteuergesetz (EStG))

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Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Quelle: Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von […]

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