Anwendung der Vorsorgepauschale gemäß § 39b Absatz 2 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG); Rückwirkende Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025 im Lohnsteuerverfahren

Das BMF-Schreiben regelt die rückwirkende Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab dem Jahr 2023 Quelle: Anwendung der Vorsorgepauschale gemäß § 39b Absatz 2 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG); Rückwirkende Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025 im Lohnsteuerverfahren

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Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2026

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten … Quelle: Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2026

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Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Quelle: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz (GewStG)

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Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Außensteuergesetz

Mit BMF-Schreiben vom 18. November 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Außensteuergesetz an bestimmte Verbände versandt. Ihnen und der interessierten Fachöffentlichkeit wird bis zum 15. Januar 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme (per E-Mail an IVB5@bmf.bund.de) zu diesem Entwurf gegeben. Quelle: Entwurf für eine Neufassung der […]

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