Die EU-Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Irland dem Unternehmen Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Mrd. Euro gewährt hat. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig, weil Apple dadurch wesentlich weniger Steuern zahlten musste als andere Unternehmen. Irland muss die rechtswidrige Beihilfe nun zurückfordern. Quelle: Staatliche Beihilfen: Irland gewährte Apple unzulässige Steuervergünstigungen von […]
WeiterlesenAuthor Archives: Steuerberater Kempf, Köln
Aufwendungen für die operative Entfernung eines Lipödems nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar
Laut FG Rheinland-Pfalz waren Kosten einer Operation zur Beseitigung eines Lipödems (Fettverteilungsstörung) auch im Jahr 2013 nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzbar (Az. 4 K 2173/15). Quelle: Aufwendungen für die operative Entfernung eines Lipödems nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar
WeiterlesenSteuererklärung in Papier bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten sowie Selbstständigen – auch im Nebenerwerb – nicht mehr anerkannt
Ab diesem Jahr lehnt die Finanzverwaltung konsequent in Papierform abgegebene Steuererklärungen bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten sowie Selbstständigen ab. Darauf weist das LfSt Rheinland-Pfalz hin. Quelle: Steuererklärung in Papier bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten sowie Selbstständigen – auch im Nebenerwerb – nicht mehr anerkannt
WeiterlesenAmtlich vorgeschriebenes Muster des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt in Teil II des Schreibens die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie die Einzelheiten der Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter im Internet. Quelle: Amtlich vorgeschriebenes Muster des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
WeiterlesenNiedersachsen und Bayern unterstützen Brandenburg bei der Bearbeitung der Steuerfälle polnischer Bauunternehmen
Da Brandenburg seit Jahren durch die Bearbeitung der Steuerfälle polnischer Bauunternehmen überproportional belastet ist, haben sich Niedersachsen und Bayern bereit erklärt, von Brandenburg je ein Viertel der Fälle zu übernehmen. Das berichtet das Niedersächsische Finanzministerium. Quelle: Niedersachsen und Bayern unterstützen Brandenburg bei der Bearbeitung der Steuerfälle polnischer Bauunternehmen
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