Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Überlassung von Parkraum gegen ein nicht kostendeckendes Entgelt ein umsatzsteuerbarer Vorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 9 UStG ist, dessen Leistungscharakter weder dadurch entfällt, dass die Leistung von einem Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer erbracht wird, noch dadurch, dass die Ausführung dieser Leistung durch das betriebliche […]
WeiterlesenAuthor Archives: Steuerberater Kempf, Köln
BFH zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen der Patienten sowie der Mitarbeiterverpflegung in Rehabilitationskliniken eines öffentlich-rechtlichen Trägers
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob eine Rehabilitationskliniken unterhaltende Körperschaft des öffentlichen Rechts durch die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung gegenüber Begleitpersonen von Patienten und der Verpflegung von Mitarbeitern in ihren Kliniken unternehmerisch tätig wird und ob sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt (Az. XI R 52/13). Quelle: BFH zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Unterbringung […]
WeiterlesenBFH entscheidet mehrere Rechtsfragen zum Vorsteuerabzug einer Holding und zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft
Der BFH hat mehrere Rechtsfragen zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding (geschäftsleitenden Holding) und zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft geklärt (Az. XI R 38/12). Quelle: BFH entscheidet mehrere Rechtsfragen zum Vorsteuerabzug einer Holding und zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft
WeiterlesenBFH: Berliner Testament – Steuerpflicht bei testamentarisch angeordneter Verzinsung eines Vermächtnisses
Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte können sich bei einem Berliner Testament lt. BFH auch aus einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines Vermächtnisanspruchs ergeben (Az. VIII R 40/13). Quelle: BFH: Berliner Testament – Steuerpflicht bei testamentarisch angeordneter Verzinsung eines Vermächtnisses
WeiterlesenV R 45/14, Urteil vom 17.12.2015
Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: V R 45/14, Urteil vom 17.12.2015
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