Verlängerung des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 (BStBl I, 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes

Quelle: Verlängerung des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 (BStBl I, 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes

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Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Quelle: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz (GewStG)

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Umsatzsteuer; Anpassung der Rechtsbehelfsbelehrungen der Vordruckmuster an das Postrechtsmodernisierungsgesetz und redaktionelle Überarbeitungen

Mit dem BMF-Schreiben werden diverse Vordruckmuster nach Anpassung der Rechtsbehelsbelehrungen und redaktioneller Überarbeitungen neu bekannt gegeben. Quelle: Umsatzsteuer; Anpassung der Rechtsbehelfsbelehrungen der Vordruckmuster an das Postrechtsmodernisierungsgesetz und redaktionelle Überarbeitungen

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