Das FG Düsseldorf hat im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 19.03.2020 im Einzelfall zuvor durchgeführte Kontenpfändungen bis zum Jahresende 2020 aufzuheben sind (Az. 9 V 754/20 ). Quelle: Kontenpfändung kann unter Berücksichtigung der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen im Einzelfall unbillig sein
WeiterlesenAuthor Archives: Steuerberater Kempf, Köln
BFH: Widerruf einer Schenkung als der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang
Der BFH entschied u. a., dass ein Widerruf ein Rechtsgeschäft i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG sein kann, wenn das Recht zum Widerruf in einem schuldrechtlichen Geschäft angelegt ist (Az. II R 2/17). Quelle: BFH: Widerruf einer Schenkung als der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang
WeiterlesenBFH: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten
§ 198 BewG eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsvorschriften des BewG ergäbe. Die Nachweislast geht über die Darlegungs- und Feststellungslast hinaus. So entschied der BFH (Az. II R 9/18). Quelle: BFH: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten
WeiterlesenBFH: Keine fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim örtlich unzuständigen Finanzamt
Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob ein Antrag auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG auch in dem Fall nur beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt fristwahrend gestellt werden kann, in dem ein nicht steuerlich beratener Steuerpflichtiger meint, auch ein Einwurf bei einem anderem als dem örtlich zuständigen Finanzamt derselben […]
WeiterlesenBFH: Dingliche Wirkung eines Grundsteuermessbescheids
Der BFH hatte zu entscheiden, ob sich eine Neuveranlagung des Einheitswerts anlässlich eines Eigentumswechsels auf die Bestimmung des neuen Steuerschuldners beschränkt (Az. II R 10/17). Quelle: BFH: Dingliche Wirkung eines Grundsteuermessbescheids
Weiterlesen