Das BMF hat den Grundsatz zur Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG unter Berücksichtigung des BFH-Urteils IX R 10/19 vom 3. September 2019 festgelegt (Az. IV C 1 – S-2256 / 08 / 10006 :006). Quelle: Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 […]
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Ausnahmevorschrift des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 3 2. Alternative EStG
Anwendung des BFH-Urteils IX R 10/19 vom 3. September 2019 (BStBl II 2020 S. XX) Quelle: Ausnahmevorschrift des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 3 2. Alternative EStG
WeiterlesenBFH: Behandlung einer Investitionszulage und nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG
Der BFH hatte zu entscheiden, ob für Zwecke der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG eine Investitionszulage dem steuerlichen Gewinn hinzuzurechnen ist (Az. X R 6/18). Quelle: BFH: Behandlung einer Investitionszulage und nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG
WeiterlesenBFH: EuGH-Vorlage zur Organschaft
Der BFH hat über nichtsteuerbare Innenumsätze im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft zu entscheiden. Dazu hat er dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. V R 40/19). Quelle: BFH: EuGH-Vorlage zur Organschaft
WeiterlesenVeräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt als Umsatz mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG
Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das Schreiben vom 15. Juni 2020 geändert worden ist, in Folge des BFH-Urteils V R 57/17 vom 5. September 2019 geändert: (Az. III C 3 – S-7160-c / 20 / 10001 :001). Quelle: Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt als Umsatz mit Forderungen […]
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