Die Bundesregierung hat schnelle und zielgerichtete Verbesserungen im Steuerrecht beschlossen, die Beschäftigte und Unternehmen unterstützen. So soll der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie auf 7 Prozent sinken und es sind Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld vorgesehen. Der Bundestag hat dem Gesetz nun zugestimmt. Quelle: Bundestag stimmt Corona-Steuerhilfegesetz zu
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BFH zum Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG
Wer Post-Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG, § 4 Nr. 11b UStG erbringt, hat Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG. Dies entschied der BFH (Az. V R 37/19). Quelle: BFH zum Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG
WeiterlesenBFH: Keine unentgeltliche Zuwendung i. S. d. § 278 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die nach Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Grundstück durch den Steuerschuldner auf seine Ehefrau (nunmehr Alleineigentümerin) vom Ehemann weiterhin übernommenen Hausfinanzierungskosten unentgeltliche Zuwendungen i. S. des § 278 Abs. 2 AO oder Gegenleistung für Haushaltsführung und Kinderbetreuung durch die Ehefrau sind (Az. VII R 18/17). Quelle: […]
WeiterlesenBFH zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei den Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bioenergieparks um Werklieferungen und sonstige Leistungen mit Bauwerksbezug handelt und somit die Leistungsempfängerin die Steuer schuldet (Az. XI R 10/17). Quelle: BFH zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung
WeiterlesenBFH: Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen Versand über die Internetplattform Amazon
Liefert ein Verkäufer Waren über die Internetseite der Amazon Services Europe s.a.r.l. im Rahmen des Modells „Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon“, ist Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht Amazon, sondern der Endkunde, dem die Verfügungsmacht am Gegenstand der Lieferung verschafft wird. Dies entschied der BFH (Az. XI B 113/19). Quelle: BFH: Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von […]
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