Mehrwertsteuersenkung in Gastronomie und Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen

Die Bundesregierung hat schnelle und zielgerichtete Verbesserungen im Steuerrecht beschlossen, die Beschäftigte und Unternehmen unterstützen. So soll der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie auf 7 Prozent sinken und es sind Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld vorgesehen. Quelle: Mehrwertsteuersenkung in Gastronomie und Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen

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Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Das Bundesministerium der Finanzen stellt die mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Antragsformulare nach § 32c Einkommensteuergesetz (EStG) für die Jahre 2016 und 2019 mit Erläuterungen und einer Arbeitshilfe zur Verfügung. Sie werden auch auf den Internetseiten der Landesfinanzministerien veröffentlicht. Die Steuerpflichtigen können die Anlagen herunterladen, ausdrucken und unterschrieben an die Finanzämter senden. Die […]

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