EU-Kommission befreit Einfuhr von medizinischer Ausrüstung aus Nicht-EU-Ländern von Zöllen und Mehrwertsteuer

Als Beitrag im Kampf gegen das Coronavirus hat die EU-Kommission am 03.04.2020 beschlossen, den Anträgen der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs auf eine vorübergehende Befreiung der Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern von Zöllen und Mehrwertsteuer stattzugeben. Quelle: EU-Kommission befreit Einfuhr von medizinischer Ausrüstung aus Nicht-EU-Ländern von Zöllen und Mehrwertsteuer

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Verständigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogstum Luxemburg vom 3. April 2020

Zwischen Deutschland und Luxemburg wurde ein Verständigungsabkommen zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie unterzeichnet (Az. IV B 3 – S-1301-LUX / 19 / 10007 :002). Quelle: Verständigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogstum Luxemburg vom 3. April 2020

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Covid-19: Sonderregelungen für Grenzpendler*innen

Der Ausbruch der Covid-19-Pandemie fordert derzeit alle heraus. Aufgabe der Bundesregierung ist es, mit Umsicht und Bedacht entschieden Maßnahmen zu ergreifen, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für alle Bürger*innen und Unternehmen möglichst gering zu halten und nicht zusätzliche Unsicherheit zu schüren. Der Empfehlung, möglichst zuhause zu bleiben, kommen viele Bürger*innen nach. Vor Herausforderungen stellt […]

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Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern

Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie Quelle: Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns […]

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