Corona-Krise: Weitere Unterstützung für Unternehmen durch die mögliche Rückzahlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen weitere Erleichterungen zu verschaffen, ist es ab sofort auch möglich, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich bis auf Null Euro herabzusetzen. Dies teilte das FinMin Sachsen mit. Quelle: Corona-Krise: Weitere Unterstützung für Unternehmen durch die mögliche Rückzahlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

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Weitere steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen

Es gibt zusätzliche steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, die von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind. Neben zinslosen Stundungen und erlassenen Säumniszuschlägen ist es lt. FinMin Baden-Württemberg nun auch möglich, Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 herabzusetzen. Quelle: Weitere steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen

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