Nach Inkrafttreten des novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01.01.2020 sind Anpassungen bei den bestehenden Fortbildungsbezeichnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe lt. DStV zumindest in der unmittelbaren Zukunft nicht zu erwarten. Den Takt geben hier entsprechende gesetzliche Übergangsvorschriften vor. Quelle: Bedeutung der BBiG-Novelle für die bestehenden Fortbildungsbezeichnungen
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IV R 28/19, Urteil vom 28.11.2019
Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: IV R 28/19, Urteil vom 28.11.2019
WeiterlesenII R 16/19 (II R 36/14), Urteil vom 21.08.2019
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: II R 16/19 (II R 36/14), Urteil vom 21.08.2019
WeiterlesenIX R 2/19, Urteil vom 03.09.2019
Steuerliche Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Entwässerungskanals Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: IX R 2/19, Urteil vom 03.09.2019
WeiterlesenII R 15/19 (II R 50/13), Urteil vom 21.08.2019
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: II R 15/19 (II R 50/13), Urteil vom 21.08.2019
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