Kein Drittanfechtungsrecht eines GmbH-Gesellschafters

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass dem Gesellschafter einer GmbH kein Drittanfechtungsrecht gegen einen gegen die GmbH ergangenen Feststellungsbescheid zusteht. In Fällen, in denen Steuerschuldner und Steuerzahlungspflichtiger nicht auseinanderfielen, komme die Anerkennung eines solchen Drittanfechtungsrechts nur in Betracht, wenn eine Rechtsschutzlücke nicht anders vermieden werden könne (Az. 1 K 73/18). Quelle: Kein Drittanfechtungsrecht eines GmbH-Gesellschafters

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Betriebsprüfungen der Berliner Finanzverwaltung dämmen Steuerbetrug im Bargeldverkehr ein

Der Schwerpunkt der Berliner Finanzverwaltung bei den steuerlichen Überprüfungen lag 2019 auf der Glückspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche. Bis zum 30. November dieses Jahres wurden knapp 50 Prozent der Aufsteller von Spielautomaten kontrolliert. Im Taxigewerbe sind bisher 6.776 Fahrzeuge überprüft worden. Im Gastronomiebereich wurden insgesamt 2.245 Betriebsprüfungen abgeschlossen – mit einem Mehrergebnis von rund 50,4 Mio. […]

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