Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum 31. Dezember 2019 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen) Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass
WeiterlesenAuthor Archives: Steuerberater Kempf, Köln
Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG); Ergänzung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019 (BStBl I S. 527), Besteuerung von Unterschiedsbeträgen i. S. d. § 56 Absatz 1 Satz 2 InvStG i. V. m. § 5 Absatz 1 Nummer 5 Satz 5 ff. InvStG 2004 und § 13 Absatz 4a u. 4b InvStG 2004
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Anwendungsschreiben zur Besteuerung von Unterschiedsbeträgen i. S. d. § 56 Absatz 1 Satz 2 InvStG i. V. m. § 5 Absatz 1 Nummer 5 Satz 5 ff. InvStG 2004 und § 13 Absatz 4a u. 4b InvStG 2004 veröffentlicht. Quelle: Anwendungsfragen […]
WeiterlesenBFH: Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen bei der Einheitsbewertung von Grundstücken
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, in welchem Umfang ein zu Wohnzwecken ausgebauter Dachboden zu berücksichtigen ist, der den Vorschriften des Bauordnungsrechts nicht vollständig entspricht (Az. II R 15/16). Quelle: BFH: Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen bei der Einheitsbewertung von Grundstücken
WeiterlesenBFH: Zinsen aus der Stundung eines Ausgleichsanspruchs für den Pflichtteilsverzicht sind einkommensteuerbar
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine einmalige Ausgleichszahlung, die auf einen geschlossenen Pflichtteilsverzichtsvertrag zurückzuführen ist, wonach auf die Auszahlung des zustehenden Betrags zum vereinbarten Termin gegen Eintragung einer Grundschuld zzgl. Zinsen im Grundbuch verzichtet wird und die Auszahlung des Betrags zuzüglich Zinsen erst nach dem Ableben des letztversterbenden Erblassers erfolgen soll, […]
WeiterlesenBFH: Outsourcing bei Finanzdienstleistungen
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Dienstleistungsumsätze eines Geldautomaten betreibenden Unternehmens gegenüber Banken gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG aufgrund des EuGH-Urteils C-2/95 steuerfrei sind (Az. V R 30/19). Quelle: BFH: Outsourcing bei Finanzdienstleistungen
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