BFH: Anrechnung der polnischen Familienleistung "500+" auf das deutsche Kindergeld

Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. So entschied der BFH eine für das Kindergeldrecht bedeutsame Grundsatzfrage zu Lasten polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland (Az. III R 34/18). Quelle: BFH: Anrechnung der polnischen Familienleistung "500+" auf das deutsche Kindergeld

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Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens

Das BMF führt in Reaktion auf das BFH-Urteil V R 48/16 aus, dass es in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob nach dem konkret vorliegenden Sachverhalt bei Veranstaltungen des betreffenden IPSC-Vereins oder bei Wettkämpfen, das Schießen auf Menschen simuliert wird bzw. die beim IPSC-Schießen aufgebauten Szenarien als Häuserkampf mit der Imitation eines Schusses auf Menschen […]

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