Anwendung von durch den Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätzen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: II R 13/16, Urteil vom 18.09.2019
WeiterlesenAuthor Archives: Steuerberater Kempf, Köln
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2020
Das BMF-Schreiben gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2020 berechnet wird. Quelle: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2020
WeiterlesenGemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2018 beginnende Wirtschaftsjahre
Hierzu: BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2019 – IV B 6 – S 1315/19/10050 :003 – 2019/1045269 – Quelle: Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2018 beginnende Wirtschaftsjahre
WeiterlesenSteuerliche Informationen für EU-Arbeitnehmer
Die Steuerverwaltung in Deutschland ist nicht ganz unkompliziert, da sie zwischen dem Bund und den Bundesländern (und deren Gemeinden) aufgeteilt ist – also föderal strukturiert mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Damit sich EU-Arbeitnehmer zurechtfinden, wenn sie nach Deutschland kommen, stellt das Bundesministerium der Finanzen Links zu den wichtigsten Informationsangeboten zusammen. Quelle: Steuerliche Informationen für EU-Arbeitnehmer
WeiterlesenErmäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen
Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2020 gilt dieses BMF-Schreiben (Az. III C 2 – S-7246 / 19 / […]
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