Am 27. März 2019 empfing Bundesfinanzminister Olaf Scholz Staatssekretär Menno Snel aus dem niederländischen Finanzministerium. Ergebnis des bilateralen Gesprächs ist eine gemeinsame Erklärung, in der beide Länder ihren Willen bekräftigen, gemeinsam gegen Steuervermeidung vorzugehen. Die Erklärung ist auf unserer englischen Website verfügbar. Quelle: Deutschland und Niederlande bekräftigen gemeinsame Bekämpfung der Steuervermeidung
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Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit – Notwendige Antwort auf den demografischen Wandel
Alterseinkünfte werden erst dann versteuert, wenn sie an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden – also im Ruhestand; in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als in der Erwerbsphase. Die Beiträge zur Altersvorsorge bleiben in der Erwerbsphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert und bieten damit einen Anreiz für die private Altersvorsorge. Darüber informiert das BMF. Quelle: […]
WeiterlesenAnwendung von BMF-Schreiben – BMF-Schreiben, die bis zum 15. März 2019 ergangen sind
Das BMF hat die aktuellen Positivlisten der Schreiben sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 15.03.2019 ergangen sind, veröffentlicht (Az. IV A 2 – O-2000 / 18 / 10001). Quelle: Anwendung von BMF-Schreiben – BMF-Schreiben, die bis zum 15. März 2019 ergangen sind
WeiterlesenBFH: Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften – Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 13a Abs. 1 Satz 4 Alt. 2 ErbStG im Wege teleologischer Auslegung dahingehend zu verstehen ist, dass für die Ermittlung der Mindestlohnsumme auch auf Beschäftigte nachgeordneter Beteiligungsgesellschaften abzustellen ist (Az. II R 34/15). Quelle: BFH: Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften – Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten
WeiterlesenBFH: Besetzungsmangel bei Doppelpräsidentschaft in unterschiedlichen Gerichtszweigen
Ist der Präsident eines Finanzgerichts zugleich Gerichtspräsident in einer anderen Gerichtsbarkeit, ohne dass der Geschäftsverteilungsplan erkennen lässt, mit welchem Bruchteil seiner Arbeitskraft der Präsident seinem Senat im Finanzgericht zugewiesen ist, so ist sein Senat als erkennendes Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt. Nach dem Beschluss des BFH ist die unter dem Vorsitz des Präsidenten getroffene Entscheidung dann […]
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