Das FG Hamburg hat wegen verfassungsrechtlicher Zweifel vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abzinsung von Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG gewährt (Az. 2 V 112/18). Quelle: Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abzinsung von Verbindlichkeiten mit Zinssatz von 5,5 % wegen verfassungsrechtlicher Zweifel
WeiterlesenAuthor Archives: Steuerberater Kempf, Köln
BFH: Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung – Anrechnung des Kindergelds auf Sozialleistungen
Der BFH hatte zu entscheiden, unter welchen Umständen der Erlass einer Kindergeldrückforderung ermessensgerecht ist und inwieweit dabei jeweils die Mitwirkung des Kindergeldberechtigten im Kindergeld- und Erlassverfahren, dessen (Schon-)Vermögen und Einkommen sowie die Anrechnung des Kindergeldes auf Sozialleistungen maßgebend sind (Az. III R 48/17). Quelle: BFH: Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung – Anrechnung des Kindergelds auf Sozialleistungen
WeiterlesenBFH: Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob sich eine (vermeintlich) mangelnde Zusammenarbeit zwischen Sozialbehörden auf die Ermessensentscheidung hinsichtlich eines Erlasses einer Kindergeldrückforderung auswirken und inwieweit der Klägerin mangelnde Mitwirkung entgegenzuhalten ist (Az. III R 19/17). Quelle: BFH: Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung
WeiterlesenBFH: Steuerliche Behandlung der Leistungen einer Direktversicherung in Form einer Aufbauversicherung, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob maßgeblich für die Steuerpflicht der von der Versicherungs-AG als Altersversorgung abgeschlossenen und an ihre Generalagenten erbrachten Leistungen gemäß § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. b EStG i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG i. V. m. § 52 Abs. 36 Satz 5 EStG […]
WeiterlesenBFH: Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht
Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein, wie der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat. Stattdessen erbringen die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer anteilig von ihnen zu versteuernde Leistungen (Az. V R 65/17). Quelle: BFH: Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht
Weiterlesen