Seit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. April 2012 (BStBl I S. 490) werden Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags und seit dem 18. Mai 2015 (BStBl I S. 439) auch für Einheitswertfeststellungen der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vorläufig durchgeführt. Wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom […]
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Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge
Hierzu: Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18. Januar 2019 Quelle: Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge
WeiterlesenKeine Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei geringfügiger Beschäftigung als Bürokraft und Pkw-Überlassung
Das FG Münster hat ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis nicht anerkannt, bei dem die Ehefrau als Bürokraft geringfügig beschäftigt war und ihr als Teil des Arbeitslohns ein Fahrzeug zur Privatnutzung überlassen wurde (Az. 2 K 156/18). Quelle: Keine Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei geringfügiger Beschäftigung als Bürokraft und Pkw-Überlassung
WeiterlesenAufwendungen für den äußeren Rahmen einer Veranstaltung sind nach § 37b EStG pauschal zu versteuern
Auch solche Aufwendungen, die den äußeren Rahmen einer Veranstaltung betreffen, sind in die Bemessungsgrundlage der pauschalierten Einkommensteuer nach § 37b EStG einzubeziehen. Dies entschied das FG Münster (Az. 15 K 3383/17). Quelle: Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer Veranstaltung sind nach § 37b EStG pauschal zu versteuern
WeiterlesenBasiszins zum 2. Januar 2019 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG
Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2. Januar 2019 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2019 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist. Quelle: Basiszins zum 2. Januar 2019 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG
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