BFH zur Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob Umsätze eines Arztes aus der notärztlichen Betreuung von Veranstaltungen als ärztliche Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sind, wenn der Arzt gegenüber dem Veranstalter als Leistungsempfänger nur seine Anwesenheit und Einsatzbereitschaft schuldet und er sich durch seine Anwesenheit für potenzielle Heilbehandlungen erst zur […]

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