Das FG Hamburg entschied einen Fall, in dem es um die Vorsteuer eines Ferrari California ging, und verneinte hier einen unangemessenen Repräsentationsaufwand i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG (Az. 3 K 96/17). Quelle: Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen: Ferrari California
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Keine Berichtigungs- oder Änderungsmöglichkeit für das Finanzamt bei Fehlern in elektronisch übermittelten Lohnsteuerdaten
Das FG Hamburg hat sich in einer Entscheidung mit den Möglichkeiten des Finanzamtes befasst, bestandskräftige Bescheide zu berichtigen oder zu ändern, wenn Fehler bei der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerdaten eingetreten sind (Az. 3 K 69/18). Quelle: Keine Berichtigungs- oder Änderungsmöglichkeit für das Finanzamt bei Fehlern in elektronisch übermittelten Lohnsteuerdaten
WeiterlesenBFH zur Auslegung von DBA – Lichtdesigner als werkschaffender Künstler
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Besteuerungsrecht für die durch den Kläger (Lichtdesigner) in Frankreich, Schweden und der Schweiz erzielten Einkünfte unter Auslegung der DBA nach innerstaatlichem Recht abzuleiten ist, da die jeweiligen Abkommen keine Definitionen der Begriffe „unselbständige“ bzw. „nichtselbständige Arbeit“ oder aber „Vergütungen“ enthalten (Az. I R 44/16). Quelle: […]
WeiterlesenBFH zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Arrestanordnung
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Tatsachen, die den Arrestgrund auf den Zeitpunkt des Ergehens der Arrestanordnung belegen, im Falle einer Fortsetzungsfeststellungsklage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ergänzt und für die Beurteilung des Vorliegens eines Arrestgrundes nachträglich entstandene oder bekannt gewordene Tatsachen einbezogen werden können (Az. XI R 35/16). Quelle: […]
WeiterlesenBFH: Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung
Der Begriff der Einkünfte i. S. des § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG 2002 i. d. F. des JStG 2007 erfasst positive und negative Einkünfte, sodass abkommensrechtlich steuerfrei gestellte Verluste bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen vom Besteuerungsrückfall erfasst werden und im Inland ungeachtet des Abkommens abziehbar sind. Dies entschied der BFH (Az. I R […]
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