Das BMF teil die Änderungen des BMF-Schreibens vom 1. Februar 2017 durch das BMF-Schreiben vom 21. September 2018 mit (Az. IV B 6 – S-1315 / 13 / 10021 :044). Quelle: Automatischer Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen
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Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR
Das BMF teilt die ab 1. März 2018 gültigen Anpassungen zur Anwendung der §§ 6 bis 10 des BUKG mit (Az. IV C 5 – S-2353 / 16 / 10005). Quelle: Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR
WeiterlesenSteuererleichterungen für Fachkräfte
In einer ganzen Reihe europäischer Länder gibt es Steuervergünstigungen für ausländische Fach- und Führungskräfte. Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/4351) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entsprechende Regelungen aus mehreren Ländern auf. Quelle: Steuererleichterungen für Fachkräfte
WeiterlesenErmittlung des Einheitswerts eines mit sog. Staubdecken versehenden Flachdachgebäudes
Ein Flachdachgebäude falle lt. FG Hamburg nicht unter die begünstigende Drittel-Regelung, der umbaute Raum zwischen der eingezogenen Decke und dem Flachdach ist kein ausgebautes Dachgeschoss i. S. der Bewertungsrichtlinie (Az. 3 K 236/17). Quelle: Ermittlung des Einheitswerts eines mit sog. Staubdecken versehenden Flachdachgebäudes
WeiterlesenSteuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2018, 1. April 2019 und 1. März 2020
Hierzu: BMF-Schreiben vom 21. September 2018. Quelle: Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2018, 1. April 2019 und 1. März 2020
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