Erdgas-Steuerermäßigung zumeist begrüßt

Die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erdgaskraftstoff ist von Seiten der Wirtschaft begrüßt worden. Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493, 18/11927) will die Bundesregierung aber die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas und Liquefied Natural Gas bis Ende 2026 verlängern. Quelle: Erdgas-Steuerermäßigung zumeist begrüßt

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Übernahme von Finanzierungskosten für ein Grundstück der Ehefrau muss nicht zwingend zu unentgeltlichen Zuwendungen führen

Das FG Münster entschied, dass die Übernahme von Finanzierungskosten durch den Ehemann für ein im Alleineigentum der Ehefrau stehendes und von beiden Ehegatten bewohntes Grundstück nicht zu unentgeltlichen Zuwendungen i. S. von § 278 Abs. 2 AO führt (Az. 7 K 2304/14 AO). Quelle: Übernahme von Finanzierungskosten für ein Grundstück der Ehefrau muss nicht zwingend […]

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