Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Quelle: Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

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Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG für ehrenamtliche Tätigkeiten

In Umsetzung des BFH-Urteils V R 45/14, wonach eine Tätigkeit als Vorstands- und Ausschussmitglied eines Sparkassenverbandes nicht ehrenamtlich ist, hat das BMF den Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit und ihre umsatzsteuerliche Behandlung neu einschränkend beschrieben (Az. III C 3 – S-7185 / 09 / 10001-06). Quelle: Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG für ehrenamtliche Tätigkeiten

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