BFH zum Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung, auf mehreren Golfplätzen im In- und Ausland Golf zu spielen

Die Einräumung der Berechtigung, auf einem Golfplatz Golf zu spielen, ist keine „sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück“. Bei Spielberechtigungen auf mehreren Golfplätzen im In- und Ausland richtet sich der Ort dieser Leistungen lt. BFH danach, wo sie von dem Unternehmer tatsächlich erbracht werden (Az. XI R 5/14). Quelle: BFH zum Leistungsort bei Einräumung […]

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BFH: Besteuerung von Stillhalterprämien und steuerliche Berücksichtigung des vom Stillhalter gezahlten Barausgleichs

Zahlt der Stillhalter bei einem Optionsgeschäft einen Barausgleich, führt dies zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust. So entschied der BFH (Az. VIII R 55/13). Quelle: BFH: Besteuerung von Stillhalterprämien und steuerliche Berücksichtigung des vom Stillhalter gezahlten Barausgleichs

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BFH: Schadensersatz mindert nicht den Veräußerungsverlust aus Aktiengeschäft

Der BFH entschied, dass nachträgliche Schadensersatzzahlungen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke, die ein Anleger für Verluste aus Aktiengeschäften erhält, nicht die in früheren Jahren entstandenen Verluste aus dem Verkauf der Aktien mindern (Az. IX R 8/15). Quelle: BFH: Schadensersatz mindert nicht den Veräußerungsverlust aus Aktiengeschäft

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Kartellbußgeld mindert nicht die Steuern

Laut FG Köln darf ein vom Bundeskartellamt aufgrund verbotswidriger Absprachen verhängtes Bußgeld nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn aus dem Bußgeldbescheid nicht ersichtlich ist, dass der durch die Kartellabsprache erlangte wirtschaftliche Vorteil bei der Klägerin abgeschöpft werden sollte (Az. 10 K 659/16). Quelle: Kartellbußgeld mindert nicht die Steuern

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IX R 8/15, Urteil vom 04.10.2016

Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i.S. des § 17 EStG oder des Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG durch eigenständige Schadensersatzleistung eines Dritten Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: IX R 8/15, Urteil vom 04.10.2016

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