Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien wurde vereinbart, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis längstens zum 31. Dezember 2035 zu verlängern. Durch die Gesetzesänderung ist das Halten reiner Elektrofahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden. Quelle: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Zur weltweiten Umsetzung bestimmter (abkommensbezogener) Empfehlungen aus dem sog. BEPS-Projekt gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen wurde im Jahr 2016 ein multilaterales Abkommen verabschiedet (BEPS-Multilateral Instrument, kurz BEPS-MLI). In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Umsetzung des BEPS-MLI zweistufig, durch ein Vertragsgesetz und durch ein nachfolgendes Anwendungsgesetz. Das vorliegende Änderungsgesetz erweitert das Vertragsgesetz vom 22. November […]

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