Neubekanntgabe der Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen

Mit dem BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2026 wird die Liste der für Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland zuständigen Finanzämter neu bekannt gemacht, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht in Deutschland zugelassenen Kraftomnibussen ausführen. Quelle: Neubekanntgabe der Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und […]

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